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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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für die Erbringung von Werkleistungen von Spenglerei Johann Wenig GmbH, Fleck 32, 83661 Lenggries, EMail:

info@spenglerei-wenig.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend

„Auftraggeber“)

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1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Werkleistungen gelten für

Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB

geschlossen werden.

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1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen

Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der

Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von

Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten

Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

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1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder

Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente

im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

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1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden,

erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

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2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang​

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des folgenden Werks:

Spenglerarbeiten, Abdichtungsarbeiten

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2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen

Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

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2.3 Der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Zurverfügungstellung des Werks werden

individualvertraglich geregelt. Der Auftragnehmer hat zum vereinbarten Termin die in Auftrag gegebene

Leistung abnahmereif und frei von Mängeln zu erbringen. Sofern die termingerechte Herstellung des Werks

nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung

mitzuteilen.

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2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der 

Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung

seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht

unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen

diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung

des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer

erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

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2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für

die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen, wie für eigene Leistungen.

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2.6 Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass die Vorschriften der §§ 631

ff. BGB ergänzend gelten.

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3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden

Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und

Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit

des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich;

die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

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4. Vergütung

Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und wird grundsätzlich nach der Abnahme des Werkes

fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zu zahlen.

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5. Abnahme

Nach der Fertigstellung des Werks wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Der

Auftraggeber wird daraufhin überprüfen, ob das Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel

aufweist. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll

dokumentieren.

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6. Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.

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7. Eigentumsvorbehalt

Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.

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8. Haftung​

8.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund

zwingender Haftung (z.B. nach Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine

wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,

sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind

Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks

auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und

auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers

ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des 

Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

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8.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den

Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen

geltendes Recht geltend gemacht werden.

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9. Datenschutz und Verschwiegenheit​

9.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden

Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht

sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen

haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages

hinaus.

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9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche

datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und

des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

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10. Schlussbestimmungen​

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

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10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im

Übrigen hiervon nicht berührt.

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10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen

durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird

insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten

zur Verfügung stellen.

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10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches

Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die

Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem

Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

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10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen

in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder

Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden

werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern

der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine

Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer

ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu

kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die

Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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11. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung

bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

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Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von vertraglichen Streitigkeiten, an

denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem

Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

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